Referat des H. M. R. Buberl 9957. Äußerung des Handelsstandes über das Fristgesuch des Josef Kraker. Aufzubehalten, u. wird dem Jos. Kraker auf sein Gesuch Z. 9370 durch Rathschlag bedeutet, daß bei der darüber vorliegenden negativen Äußerung des Handelsstandes u. bei dem von demselben gegen den maatl. Bescheid v. 27. Sptbr. d. J. Z. 7499 eingewendeten Umstande, daß sein Majestätsgesuch um Verleihung einer personellen gemischten Waarenhandlung mit dem Gegenstande seiner Gewerbsstörung der berechtigten Handelsleute durch seinen als Krämer unbefugten Verschleiß von allen Sorten Schnittwaaren ganz außer aller Verbindung stehe, u. selbes ihm zur Fortsetzung einer ungesetzlichen Handlung kein Recht geben könne, in die angesuchte weitere Frist nicht gewilligt werden könne, sondern daß der Maat. dem Accessisten Adam wiederhohlt auftragen müsse, die anbefohlene Beschreibung des Waarenlagers sogleich gegen Relation vorzunehmen, wogegen dem Bittsteller die Berufung an die höhere Behörde vorbelassen bleibt, die aber für den Maat. vor der Hand keine aufschiebende Wirkung haben kann. Nachtrag zum Referat des H. Maat. Rathes Bleyer. 9872. Tagsatzungsprotokoll No. 1596 1845 mit Peter Leopoldsberger ca. Cajetan Pommer pto. Liedlohnszahlung. Aufzubehalten, auf Verlangen in Abschrift hinauszugeben, u. wird in Erwägung, daß, wenn auch abgesehen von dem Wiederspruche des Beschwerdefuhrenden angenommen würde, er habe dem Cajetan Pommer am 18. 9br. d.J. die Arbeit selbst aufgekündigt, diese Aufkündigung nach des letztern eigenem Geständnisse durch die nachgefolgte Beschwichtigung des Beschwerdeführer u. die stillschweigende Uibereinkunft bei der Theile in sich zerfällt, u. nur erst v. 7. d.M. angefangen als wirksam betrachtet werden kann; ferner in Erwägung, daß sich der paktirte Wochenlohn mit 25 8ber d.J. als dem Zeitpunkte des stillschweigende zugestandenen Diensteintrittes bis 7. l.M. als dem Tage der Aufkündigung für 6 Wochen a 6 fl CMz auf 36 fl CMz die zugestandenen Abzüge wöchentlicher 2 fl CMz hievon
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