Politische Ratsprotokolle 1845

es zugleich zur Auszalung des Diurnums nach Ablauf eines jeden Monats an ihn gegen Quittung ermächtigt u. angewiesen, denselben nicht nur zu keinen andern als den Katastralarbeiten ausschließend zu verwenden, sondern auch nach Ablauf der 3 Monate den weitern Bedarf desselben strenge nachzuweisen, jedenfalls aber das Taggeld mit 6. März bis auf weiteres einzustellen. Hievon ist Schiefermayr und das Kassaamt dh. Intimationsdekrete zu verständigen. Uibrigens nachträglich in ökon. Sitzung vorzutragen. 9547. Prot. mit den Pächtern der Winkler'schen Schiffmeistergerechtigkeit Vincenz Mayr u. Karl Diener über den Bestand u. die Dauer dieses Pachtes. Aufzubehalten u. ist an die beyden Schiffmeister Josef Riener N. 16 in Ennsdorf u. Vincenz Mayr N. 11 u. 12 in der Schönau das Dekret dahin zu erlassen, daß sie bis 1. Jänner 1847 die auf ihrem Anwesen je mit einer Hälfte angetragene halbe Winklersche Schiffmeistergerechtigkeit entweder heimsagen oder gemeinschaftlich an einen dritten Hausbesitzer, der kein Schiffmeister ist, verkaufen u. daß insbesonders Vincenz Mayr, nachdem er seitdem in den Besitz des Schiffmeisterhauses N. 11 u. 12 in der Schönau getretten ist, sich der Ausübung seines Pachtes zu enthalten u. diese durch Karl Riener allein zu geschehen habe, weßwegen er sich mit ihm zu vertragen wissen wird, wovon dieser mit zu verständigen ist. Diese Verfügung ist dem k.k. Kreisamte mit Bericht anzuzeigen und darin zu bemerken, daß der Ortsbedarf um so weniger eine Vermehrung der bestehenden Schiffmeistergewerbe erheische als

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2