Politische Ratsprotokolle 1845

neteste in jeder Beziehung darstelle u. an ihn dieses Stellwagenfuhrbefugniß zu verleihen wäre. Die Hr. Votanten sind mit dem Antrage des Hr. Referenten einverstanden daher: Conclusum per Unanimia. Nachdem der Michael Kirchmayr behauster Welserboth allhier die gesetzlichen Eigenschaften besitzt u. dargethan hat, so wird ihm das Befugniß zur Errichtung von Stellfuhren mit welchen Personen mit denselben Pferden u. Wägen regelmäßig jeden Dienstag u. Freitag der Woche um 8 Uhr Morgens in 7. Stunden von hier nach Wels u. vom dort wieder jeden Mittwoch u. Samstag in der Woche um 12 Uhr Mittags in 7 Stunden hierher befördert werden ad personam gegen dem verliehen, daß diese Stunden genau zugehalten werden, er sich wegen Ausfertigung der Lizenz u. Erklärung zur Erwerbsteuer hieramts zu melden u. er auch nach Vorschrift des Regulaments vom Jahre 1839 §§ 22 & 23 unter Producirung der Licenz u. dieses Bescheides die diesfällige Anzeige bei der kk. Oberpostverwaltung in Linz zu machen habe; die übrigen zwei Gesuche sind dahin zuverbescheiden, daß nachdem die Stellfuhrenbefugniß von hier nach Wels bereits einem Andern verliehen wurde, ihr Gesuche als zu keinem Gebrauche mehr dienend

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