sich wegen Lösung eines Erwerbsteuerscheines u. Anzeige ob er dieses Geschäft mit oder ohne Gehülfen betreibe, hieramts geziemend zu melden. 8369. Johann Fenninger L. G. Dienersgehülfe um Enthebung von seinem Dienste u. um ein Zeugniß. Nachdem der Bittsteller bey dem kk. Pfleggerichte Mattighofen eine Polizeymannsbedienstung erhalten und er seinen Dienst mit 1. k.M. antretten muß, so wird er hier vom ultimo d.M. seinen Dienstesverrichtungen als Landgerichtsdienersgehülfe enthoben u. ihm auf sein Ansuchen bestättigt, daß er seit 11. Oktober 1843 als seinem hiesigen Dienstesantritt, seinen dießfälligen Verrichtungen getreulich oblag, sein Betragen klaglos gewesen u. er auch ein moralisches Benehmen vor den Tag gelegt habe; wovon er rathschl. verständiget wird. Haydinger Gärber Auskultant
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