del auch die nöthigen Kenntnisse besitzt, so wird ihm das Befugniß hiezu ad personam verliehen; wovon die hiesigen Hafnermeister zu Handen des Karl Kupezius u. der Bittsteller u. z. letzterer mit dem rathl. verständiget werden, daß er sich mit Namhaftmachung seines allfälligen Hülfspersonales zur Erwerbsteuer zu erklären habe. Aus dem Referate des H. Mag. Rathes Bleyer. 7533. Sebastian Wührleitner zeigt an, daß er die freye Beschäftigung des Fleischselchens u. Wurstmachers ausüben werde. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, Bittsteller zu einer Erwerbsteuer jährlicher 3 fl CMz unter Einem in Vorschlag gebracht, weßwegen ihm die Kanzley das vorgeschriebene Certifikat auszufertigen u. ihn in die Tabelle einzustellen hat u. ihm zugleich mitzugeben, daß er die Polizeyvorschriften genau zu beobachten u. einen gefällsämtlichen Erlaubnisschein zu erwirken, bis dahin aber sich des Betriebes dieser Beschäftigung zu enthalten habe, dem kk. Finanzwache Coãte ist von dieser Erklärung mit Note Nachricht zu geben u. der beygebogene Steuerschein des Franz Weizinger als durch dessen Tod erloschen besonders zu exhibiren u. in dem Abschreibungsausweise vorzutragen, bei welchem Anlasse den Sperrskoãren wiederholt nachdrücklich eingeschärft wird, bei ihren Amtshandlungen die erloschenen Steuerscheine einzuziehen u. vorzulegen. gelesen Haydinger Gärber Auskultant
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