Referat des Hr. M. R. Buberl. 4362. Protokoll mit dem Wundarzt Schweighofer wegen Selbstdis-- pensirens homoeopathischer Heilsmi. Aufzubehalten, u. ist das innliegende von den hiesigen 3 Apothekern wegen Einstellung des unbefugten Selbstdispensirens des Wundarztes Anton Schweikofer u. Wegnahme des ArzneyVorrathes an das kk. Kreisamt gestellte, vom letzten aber mit Signatur vom 5. v.M. an den Maãt zur Amtshandlung abgetrettene Gesuch mit folgendem Bescheide zu erledigen. Da kein Gesetz besteht, welches verbiethet, eine homoeopathische Hausapotheke zu halten und die Samitätsordnung und die später erlassenen Gesetze nur vorschreiben, daß Niemanden, wer er immer sein mag, gestattet sei, Arzneyen heimlich oder öffentlich zu verkaufen, indem dieses als eine Gewerbstörung der bürgerl. Apotheker nach den diesfalls bestehenden Vorschriften strenge zu bestrafen sei; in gegenwärtiger Beschwerde aber nicht erwiesen ist u. von dem Wunderzte Schweikofer auch in Abrede gestellt wird, daß er homoeopathische Mittel heimlich oder öffentlich verkaufe, so ist auch selbe zu einer weitern Amtshandlung in erster Instanz nicht geeignet u. werden hievon die bürgl. Apotheker rathschlägig, Anton Schweikofer aber auf eine Protokollsabschrift verständigt. Referat des Hr. M. R. Bleyer. 4360. Die Oekon. Räthe und Bürgerausschüße überreichen bezüglich des von dem Hrn. Fürsten v. Lamberg abgesperrten Weges von der Promenade ins
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