worden, ist derselbe dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, daß dasselbe aus dem Arm-Fonde an dem M. V. F. den Betrag von 860 fl 16 xr CMz ausbezale. 1527. Das Kassaamt überreicht die Repartition über den pro 1844 zu leistenden Armenbeytrag pr. 5276 fl 26 1/4 xr CMz zur Revision und Einhebungsveranlassung.Dem Revidenten zur Revision in längstens 14 Tagen. Aus dem Referate des H. Mag. Rathes Bleyer: 15 Sch. A. Rechn. Revident Loitzenbauer berichtet den Revisionsbefund des Ausweises über den in Geld reluirten Getreiddienst der Scheckenamtsunterthanen pro 1844. Aufzubehalten und die Einlage Z. 12 dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, daß es, nachdem der vorgelegte Ausweis in quarto et quali bey der Revision richtig befunden wurde, diese Reluctionssumme in der Stadtkasserechnung für das Dominicum Scheckenamt vorschreibe, belege und darnach die Einhebung bey den betreffenden Unterthanen pflege. 1469. Rechn. Revident Loitzenbauer berichtet ad N. 1016 den Revisionsbefund des Stadtkassejournals für den Monat Jänner 1845. Zur Wissenschaft und dieses Journal sammt Beylagen dem Kassaamte mit der Bemerkung rathschlägig zurückzustellen, daß es bey der Revision richtig befunden wurde. 1081. Reg. Dekret v. 16. Jänner d. J. Z. 990 mit der Bewilligung eines Besoldungsvorschußes
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