Ökonomische Ratsprotokolle 1845

zinsungen. Ist nunmehr das sub N. 8577 inliegende Dekret weiters mit Folgendem zu erledigen: Dieses Dekret in Abschrift dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, daß das selbe bey dem Umstände daß hierorts eine vierteljährige Aufkündzeit der Wohnung üblich ist, mit dem Vorfahren des Josef Kemetmüller am Hause N. 35 in Steyrdorf ein Miethvertrag wegen des in seinem Hause befindlich gewesenen Schulzimmers nicht vorliegt und daher von einer halbjährigen anstatt vierteljährigen Aufkündzeit keine Rede seyn kann, demselben sowie dem Johann Weindl die Aufkündigung am 16. Sept. 1841 zugestellt worden ist, endlich der Wohnzins für das Schulzimmer im Hause N. 36 des Johann Weindl vom 1. Aug. und jener vom Schulzimmer im Hause des Joh. Kemmetmüller N. 35 vom 1. Nov. den gepflogenen Erhebungen zufolge fällig war und dem ersteren der Miethzins bereits bis zum letzten July 1841, dem letztern aber bis Ende Okt. 1840 berichtigt worden ist, dem Joh. Weindl N. 36 in Steyrdorf den von jährlichen 25 fl CMz entfallenden Betrag für die Zeiträume v. 7. Aug. 1841 bis 16. Sept. 1841 u. von da bis zum Ende der halbjährigen Aufkündzeit nämlich den 16. März 1842, dagegen aber dem Josef Kemmetmüller den von jährlichen 25 fl CMz für die Zeiträume v. 1. Nov. 1840 bis 16. Sept. 1841 u. von da an bis zum 16. Dez. 1841 entfallenden Betrag sogleich ausbezale und die Quittung mittelst Relation vorlege, diese beyden Partheyen sind hievon mittelst Intimationsdekreten zu verständigen.

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