tionsprotokolle zum Belege seiner Rechnung, da aber in dieser Verhandlung die Beystellung von 10 P. wollenen Socken und 4 P. derley Handschuhe übersehen worden ist, so verordnet der Maãt, daß der Hr. Ausk. Gärber mit den hiesigen Sockenstrickern ein Lizit. Protokoll aufnehme u. hiebey den Preis à Paar im Durchschnitte 1 fl CMz annehme. Der Bauamtsverwalter u. 2 Ausschüße sind zu dieser Lizitation einzuladen, sonach ist der ganze Akt mit dem Protokolle versehen dem Maãte neuerlich zu produciren. 9088. Landgerichtsdiener Katzenbeisser und die Polizeymannschaft zeigen an, daß rücksichtlich der für sie beantragten Socken kein Lizitant erschienen ist. Den Bittstellern wird dieses Gesuch mit dem rückgeschloßen, daß der Maãt im gesetzl. Wege für die Anschaffung der angezeigten mangelnden Socken u. Handschule bedacht genommen werde haben. 9788. Kr. A. Sign. Z. 15055 mit Genehmigung der Herstellung einer Dachrinne im Rathhause. Zufolge dieser h. Genehmigung erhält der Bauverwalter den Auftrag die von Fetzgruber Spengler erstandene weiß blecherne Dachrinne 13° 3" lang 6" weit 2 Mahl mit rother Öhlfarbe gut angestrichen sammt dem Kessel und dem Stehrohr dazu u. die 15 Stück eisernen 3 ℔ schweren Rinnenhaken anfertigen zu lassen. Die Aufziehung hat der Ersteher zur geeigneten Jahreszeit auf seine Kosten vorzunehmen. Uiber die gute Eigenschaft des Bleches hat der Bauverwalter zu wachen. Nach erfolgter Herstellung ist von 2 Bürgerausschüßen der Konto bestättigt dem Maãte zur Zalung vorzulegen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2