Beschluß Auf der sub dd. 3. Juni 1843 Z. 6769 u. 3. März 1845 Z. 2515 u. 2516 k. ä. Seits im Auftrage h. Regg̃ hieher ergangenen Decrete ist unter Rückschluß der Vorverhandlungen u. der dem Decrete Z. 2515 angeschloßenen Beilage, dann Beibug der sub Z. 8234 u. 4796 vorliegenden Eingaben, von welch letzterer eine Abschrift zurückzu halten ist u. eines instruirten Rathsprotocollsextractes das verlangte Gutachten dahin zu erstatten, daß a. nach einem 10-jährigen Durchschnitte der tägliche Krankenstand im Plauzenhofe nach der Anzahl der Verpflegstage gerechnet sich auf 18 belaufen habe, wovon bisher zwei auf Kosten des M.V.F. 13 auf jene des hiesigen A. I. u. 3 auf ihre eigenen oder auf Kosten ihrer Angehörigen od. Gemeinden verpflegt wurden; b. daß der Kostenaufwand für die Unterhaltung des Spitales alljährlich alles ineinander gerechnet nach obigem Durchschnitte u. ohne Rücksicht auf die seither v. tägl. 6 xr auf 15 xr CMz erhöhten Wärterlohnungen bei einem Krankenstande von 74 Köpfen im Jahre auf 1761 fl 26 2/4 xr CMz zu stehen komme. c. daß derzeit 39 vollständige Krankenbetten vorhanden seien, sie aber auf 50 gebracht u. darum und 11 vermehrt werden sollen; d. daß zu deren Abwartung jedenfalls 10 barmh. Schwestern werden erforderlich werden, ihre Erhaltung aber dem M. V. F. nichts kosten wird, weil sie damit auf sich selbst u. die christl. Wohlthätigkeit ihrer Ordensregel gemäß gewiesen werden e. daß die 11 Krankenbetten, um welche die bisherige Zahl derselben vermehrt werden soll, resp. die Kranken proportionaliter nach der Berechnung sub I, wo 39 gegenwärtig auf 1761 fl 26 2/4 xr CMz zu stehen kommen, 499 fl 56 xr, CMz jährlich kosten u. ins Künftige zur Unterhaltung des Spitales im Plauzenhofe abermals ohne
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