Ökonomische Ratsprotokolle 1845

f. daß der Adaptirungsbau mit Inbegriff der als nothwendig erachteten neuen Leichenkammer auf 8624 fl 14 xr CMz veranschlagt sei, jedoch von dem Hochw. Hrn. Cooperator an hiesiger Vorstadtpfarre Karl Aigner um die runde Summe pr 8000 fl CMz übernommen werden wollte u. man um Genehmigung dieses vortheilhaften Antrages bitte, daß ferner in dem Bauplane auf die vermehrte Zahl der Krankenbetten die Unterkunft der barmh. Schwestern u. die sonst noch nöthigen Localitäten gehörig Bedacht genommen worden sey. g. daß aus Ursache des ermittelten nothwendigen Kostenaufwandes mit Abänderung des am 17. Dezbr. 1844 gefaßten Beschluß es den barmherz. Schwestern zur leichtern u. bessern Unterhaltung des Spitales im Plauzenhofe einen jährlichen freiwilligen Beitrag per 2200 fl CMz aus den Renten des M. V. F. zu verabreichen gestattet werde u. zwar darum ausschließl. aus diesem Fonde, weil derselbe nach seinem Ursprunge u. insbesondere nach der hoh. Regg̃sverordnung dd. 17. 10ber 1795 Z. 16974 dazu bestimmt ist, die Kosten der Pflege, Heilung u. Wartung erkrankter Fondspfründler, Bezirksarmer u. Dienstbothen ganz allein u. ohne Mitleiden des A. I. Vermögens zu tragen; daß h. außer diesen 2200 fl CMz für den Fall der Übergabe der Krankenpflege im Plauzenhofe an die barmh. Schwestern dem Fonde sonst keine jährliche Auslage aus diesem Titel erwachsen, wohl aber gezeigter Massen, besonders bei der erhöhten Wärterlöhnungen eine Ersparniß zugehen u. dem Zwecke der Stiftung besser werde entsprochen werden, daß endlich i. der M. V. Fond zur Verabreichung dieser 2200 fl hinlänglich gekräftigt sey u. ihm dadurch an der Erfüllung jener andern stiftbriefmäßigen Verbindlichkeiten, deren vorzüglichste gerade die unentgeltliche Krankenpflege sey, ganz

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