Ökonomische Ratsprotokolle 1845

mag Jeder sich leicht an den Fingern herzählen, ohne daß es hierzu einer besondern Portion Scharfsin bedarf. Ich kann es endlich nicht, weil ich sonst den Maãt selbst meistern u. mit sich in Wiederspruch bringen würde, welcher in seinem unterm 5. Sept. 1795 N. 839 P. an das kk. Kreisamt erstatteten Berichte das gerade Widerspiel des bisher eingehaltenen Vorganges lehret u. umständlich nachweiset, dß u. warum nicht blos die M. V. Fonds sond. auch die Bezirks-Armen auf die Verpflegung im Plauzenhofe u. zwar auf Kosten des Fonds u. nicht des Armeninstituts gerechten u. vollgültigen Anspruch haben. Die Verbindlichkeit, erkrankte hiesige Arme sonder Unterschied auf seine Kosten heilen zu lassen, liegt nun einmal auf dem M. V. Fonde, also soll er sie auch erfüllen. Die Einwendung, daß die Zurückführung der Pfründen auf ihr ursprüngl. Ausmaß dadurch vertagt werde, wird durch den Schluß des Generalstiftsberichtes dd. 3. Aug. 1837 zu Boden geschlagen, wo es wörtlich heißt: Man werde in dieser Hinsicht überhaupt dafür sein, daß der nach Abzug der Auslagen auf Kranke, gottesdienstliche Stiftungen, Steuern, Haushaltungskosten etc. noch bleibende Rest des Einkommens des Fonds zur Betheilung der Armen durch Pfründen verwendet werde. Zuerst also die Kranken u. dann erst die Einsetzung u. Vermehrung der Pfründen. Nachdem ich so den Gegenstand der Frage v. allen Seiten umständl. beleuchtet u. gründl. erschöpft zu haben glaube, trage ich unter Rückbezug auf mein in Sachen am 17. Dez. 1844 abgegebenes Votum an, auf folgenden Beschluß: Auf die sub dd. 3. Juni 1844 Z. 6769 u. 3. März 1845 Z. 2515 u. 2516, k. ä. Seits im Auftrage h. Regg̃ hieher ergangenen

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