weltlicher Wärter u. Wärterinnen anbelangt, so ist nicht zu übersehen, daß dieses vorsichtsweise Zugeständniß an die Nothwendigkeit als conditio sine qua non geknüpft ist, welche knechtet u. keine Schranken kennt u. daß der Fond unter ihrem Drucke Gleiches u. noch mehr bezahlen würde u. müßte, wenn ihm keine barmherzige Schwester zu Gebothe stünde. Im Übrigen ist aus diesem Rechnungsauszuge zugleich zu ersehen, welche Empfangs -u. Ausgabsrubriken künftig in der M. V. Fondsrechnung wegfallen u. durch die einzige: "Auf freiwillige Beiträge zur Unterhaltung des Spitals der barmherzigen Schwestern im Plauzenhofe" ersetzt werden würden. Was der Gebrauch den zum Plauzenhof gehörigen wenigen Grundstücke betrifft, welche ich dem Orden zugedacht habe, u. der möglicher Weise ebenfalls besprochen werden könnte, so glaubte ich hierauf umso unbedenklicher einrathen zu dürfen, als Beweis der eingesehenen Rechnungen zu dem Fonde durchaus kein Erträgnis abwerfen, bis jetzt ihre Benutzung den Armen u. beziehungsweise dem Hausmeister für sie bevorbelassen wurde zu auf diese Weise, wo der Cooperator Aigner dem Orden seine daranstoßende Wurmwiese geschenkt u. deren Entwässerung auf sich genommen hat, auch deren Trockenlegung und Beurbarung in gegründeter Aussicht steht, endlich keinen Grund absehe, dem Orden, wenn er in die Krankenpflege eintritt zu versagen, was dem Hausmeister unbedenklich zugestanden wurde. Zum Schluße komme ich noch auf das Geschenk per 2200 fl CMz zum Besten des Spitals zu sprechen. Ich habe schon am 17. Dez. 1844 meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß diese 2200 fl CMz der M. V. Fond allein tragen solle; bei dieser Meinung bleibe ich heute noch stehen u. werde sie begründen: das H. Regg̃sdekret dd. 26. Nov. 1833 Z. 21884 setzt als
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