Ich gebe demselben nämlich Nichts. Das zugedachte freiwillige Geschenk pr 2200 fl CMz aus den Rennten des M. V. Fonds kann hiebei nicht in Anschlag gebracht werden, weil es nicht zum Subsistenz der Schwestern, sondern zu jener der Kranken gegeben u. zumal, wenn die Zahl der Betten auf 50 gebracht wird ohne weiters für diesen Zweck aufgebracht u. kein Kreuzer davon für die Schwestern erübrigen wird. Die Beweise für meine Behauptung liegen darin, daß nach dem vorliegenden gedruckten Jahresberichte über die Krankenanstalt der barmherzigen Schwestern in Linz am Schluße des Jahres 1844 die Auslagen für Herhaltung des Hauses u. Spitals, worin doch nur in 2 Sälen mit Einschluß der 2 Kinderbetten, je 19, zusammen also 38 Betten sich befinden, sich daselbst in diesem Jahre auf 4674 fl 43 3/20 xr CMz erlaufen haben, daß bei dem ermittelten jährl. Krankenstande v. Köpfen die derzeit hier bestehenden 39 Betten nach der produzirten 10-jährigen Durchschnittsberechnung der M. V. Fondsrechnungsführung alljährl. 1761 fl 26 3/4 xr CMz kosten u. mit Bezug auf mein Votum v. 17 Dez. 1844 doch die beabsichtigte Aufrichtig v. 11 neuen Betten um einige hundert Gulden ins Künftige mehr kosten werden, daß sodann auch in nothwendiger Folge eine verhältnißmäßige Vermehrung der Krankenwärterinnen u. damit ein neuen Kostenzuwachs eintretten müße, endl. daß bei dem zu Grunde liegenden Ausweise der Winterlohn mit 6 xr CMz täglich in Anschlag gebracht, ins Künftige aber Kraft des im Mittel liegenden h. Regierungsdecrets dd. 28. Aug. d.J. Z. 22493 mit täglicher 15 xr CMz zu verabreichen ist, was die Wärterinnen nur zu 5 an
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