Ökonomische Ratsprotokolle 1845

den Plauzenhof durch einen Zubau vergrößern u. erweitern wollen, so wird ihm zwar dieses in Bezug auf die Area, wenn nämlich der Neubau auf einem dem Fonde gehörigen Grunde zu stehen käme, schon gegenwärtig im Allgemeinen gestattet, jedoch hat er denselben ganz allein auf seine Kosten in der Art zu führen, daß die Verbindung mit dem Plauzenhofe wieder abgetrennt werden kann, u. dieses sein Vorhaben vor Beginn der Ausführung dem Maãte anzuzeigen. 7. Im Falle die barmherziger Schwestern aus was immer für einer Ursache aus dem Plauzenhofe weg in ein anderes Gebäude od. ganz von hier abziehen sollten, behält sich die Stadt das Recht bevor, diesen Zubau um den damals auszu mittelnden billigen Schätzungswerth eigenthüml. an sich zu lösen. Sollte sie sich dieses Rechtes, dessen grundbüchl. Antragung auf dem neuen Reale der Orden ausdrückl. bewilligt, nicht bedienen wollen, so ist er gehalten, auf seine Kosten die Verbindung mit dem Plauzenhofe aufzuheben u. dem M. V. Fond für die überlassene Bau-Area mit dem zu dieser Zeit im Schwunge gehenden gemeinen Preise baar zu entschädigen. 8. Um den Umfang des Plauzenhofes u. seine innere Eintheilung bleibend evident zu erhalten, wird zur Zeit als der Orden in den Gebrauch desselben gesetzt werden wird, über jenen ein getreuer Situations- u. Profilplan samt Beschreibung der verschiedenen Bestandtheile unter gegenseitiger Unterschrift angefertiget und jedem der Pa[?]nten ein Exemplar behändigt werden. 9. Ebenso werden den Barmherzigen Schwestern mittelste eines doppelt errichteten, gegenseitig unterschriebenen u. ausgewechselten Inventariums zu jener Zeit sämtliche in Plauzenhofe

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2