Ökonomische Ratsprotokolle 1845

u. in der neuen Katastralmappe mit den Parzellen-Nummern 666 bis incl. 670 verzeichnet u. vermerkt sind. 2. Die Stadt bleibt nach wie vor vollständige Eigenthümerin dieses Hauses samt Zugehör, sie berichtiget darum auch aus dem Fondsvermögen alle dasselbe betreffenden, wie immer Namen habenden Steuern u. Landesanlagen, die Brandessekurranzquote, die Rauchfangkehrerbestallung, den Nachtwächterlohn, mit einem Worte, sie trägt alle hierauf haftenden ordentl. u. außerordentl. Kosten. 3. Sie treffen auch alle Gefahren, so wie die nothwendigen Gebäudereparaturen, welche der Orden eintrettenden Falles jedesmal dem Magistrate anzuzeigen verpflichtet ist. 4. Aus dieser Ursache und Kraft seiner stiftbriefmäßigen Verbindlichkeit behält sich letzterer die Aufsicht über den baulichen Zustand des Plauzenhofes bevor, wobei sich jedoch v. selbst versteht, daß sie mit Anstand u. Bescheidenheit geübt, jede unnöthige Behelligung gemieden u. die Ordensregel gebührend werde geachtet werden. 5. Für solche Reparaturen, wie sie an Thüren, Fenstern, Öfen, Fußböden u. d. g. vorkommen u. welche in die Kathegorie der gewöhnlichen gehören, in gleichen für Ausbesserungen, welche nur des Nutzens u. der bessern mehreren Bequemlichkeit wegen vorgenommen werden, wird dem Orden zu keiner Zeit eine Vergütung geleistet u. er ist zu deren Vornahme ohne Zuthun des Maãts nur in soferne berechtigt, als die Substanz des Gebäudes hiedurch nicht angegriffen, u. wesentl. verändert wird. 6. Sollte der Orden früher oder später

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