Ökonomische Ratsprotokolle 1845

den zu der Behauptung verführen u. ihm den Wunsch abnöthigen werde, daß unser Krankenhaus ohnehin den Anforderungen der Zeit u. Wissenschaft genüge, man es darum beim alten bewenden lassen u. es lieber nicht den barmh. Schwestern in die Obsorge geben solle. Darum gehe ich ohne alle weitere Erörterung in die Sache selbst ein u. halte mir hiebei neben den Andeutgen h. Regg̃ die Bestimmung des Plautzenhofes, dann den Generalstiftbrief v. 3. Aug 1837 über die Stiftung des M. V. F. vor Augen. Seiner Bestimmung nach ist der Plauzenhof keine allg. Form einer Localkrankenanstalt, bestimmt nach den Worten des soeben bezogenen Stiftsbriefes alß darin die erkrankten Fondspfründler, dann Gesellen des hies. Maureru. Steinmetzhandwerkes welche mit keinen chronischen Krankheiten behaftet sind, auf Kosten des M. V. Fonds selbst, anderwertige hiesige Arme auf Kosten des Armeninstituts, u. nur im Notfalle auch andere Kranke gegen Vergütung der Verpflegs- u. Medicamentkosten v. ihnen selbst, ihrren Meistern, Dienstherrn, Angehörigen od. sonst ihrer Gemeinden aufgenommen u. geheilt werden. Dafür zeigt auch der geschichtl. Ursprung des Hauses, denn gemeine Stadt hat es im Jahre 1680 einem sichern Hrn. v. Rosenfeld abgekauft, um es der damals grassirenden Pest wegen zu einem Lazareth für die hiesigen Insassen zu widmen u. es seither beständig als solches verwendet. Hieraus fließt, daß

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