Ökonomische Ratsprotokolle 1845

bar, ohne die currenten Einnahmen erübrigen, bestritten werden könne; endlich ist es die stiftsbriefmäßige Obliegenheit des Maãts als Vorstand des M. V. F. sey bei deßen bedeutenden Vermögensstand von 180.239 fl 17 1/4 xr CMz laut Rechnung pro 1844, wovon noch dazu 173.240 fl 55 2/4 xr in lauter verzinslichen Effecten bestehen u. worüber ich den Extract vorlege, vor allen für den guten u. zweckmäßigen Ausbau des Krankenhauses u. die den Forderungen der Wissenschaft entsprechende innere Einrichtung desselben zu sorgen. Nachdem ich so den ersten Fragepunkt u. was damit im Zusammenhange steht erschöpfend beantwortet zu haben glaube, gehe ich nun mehr zu dem zweiten die dem Gutachten über, unter welchen Bedingungen den barmherzigen Schwestern die Krankenpflege im Plauzenhofe überlassen u. was ihnen hiefür zu ihrer Subsistenz zugesichert werden wolle. Um uns die dießfällige Berathung zu erleichtern u. zweifelsohne auch die Nützlichkeit des Instituts recht beschaulich zu machen, inso ferne etwa irgendjemand nachsorglich wäre, zu beruhigen, hat h. Regg̃ die Gnade gehabt, was als Leitfaden hiebei mit dem Dekret dd. 18. Feb. 845. Z. 4834 eine Abschrift des Übereinkommens zwischen dem Orden der barmherzigen Schwestern einerseits, u. dem Maãte Grätz andererseits v. 27. Aug. 1842 betreffend die Übergabe des dortiger Krankenhauses in ihre Obsorge herabzugeben u. noch insbesonder zu bemerken, daß den Schwestern in Folge ihrer wahrgenommenen besonderen Sorgfalt der eigene Ankauf die Reinigung u. Ausbesserung von Wäsche u. anderer unentberlicher

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