kräfte zurück gelassen hat; zweitens wurde der damalige Antrag ohne den Beirath des Sanitätspersonals gestellt u. es mußte daher so Manches aus dem Zwecke des Hauses als Hos¬ pital unabweisbares Bedürfniß nothwendig unbeachtet vorüber gehen; drittens ist in diesen 4 Jahren vieles baufällig geworden, was es damals noch nicht war; viertens endl. vermißen wir dort die Leichenkammer. Vergleichen wir nun den Plan v. J. 1841 mit jenem v. Jahre 1845, so stellen sich die Differenzen damit heraus, daß jetzt in Erdgeschose der dem Zwinger zunächst befindl. Abtritt als baufällig cassirt, ein gleiches mit den im 1. u. 2. Stockwerke befindl. geschehen, letztere in den Zwinger überlegt, der zweite Abtritt zu ebener Erde adaptirt, die rückwärtige Hauptmauer im 1. u 2. Stocke in einer Länge v. 9° als baufällig u. v. Mauerfraße ergriffen abgetragen u. neu hingestellt, u. da sie sich in einer Länge v. 3° 3' an die Erde näml. an die Straße nach Sirning anlehnt, um sie vollkommen trocken zu legen der Zwinger in einer Tiefe bis unter die Sohle des Fußbodens des 1. Stockes u. in der gleicher Weite, wie an der Ostseite, bis zum Benefiziaten Hause hin ausgegraben, im Zwinger selbst ein neuer Kanal zur Ableitg des Unraths hergerichtet u. bis zu diesem Hause fortgeführt, das abgegrabene Erdreich durch eine Stützmauer unterfangen, die zwei baufälligen Stützbogen abge-
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