Ökonomische Ratsprotokolle 1845

deren Obwartung 10 Schwestern werden erforderlich werden. Der Antrag auf Errichtung einer eigener Leichenkammer rechtfertigt sich aus dem Standpunkte der Humanität dem Geiste u. Sinne des h. Hofdekrets dd. 25. Febr. 1797, dem Zwecke u. der nothwendigen Einrichtung eines Krankenhauses, der für die Genesung der darin befindlichen schuldige Obsorge, u. dadurch daß die dießfellig gegenwärtig angehaltene, u. v. der Coõn constatirte Gepflogenheit jedes Schutzes u. jeder Vorsicht ermangelt, u. darum in keiner Beziehung gut geheißen werden kann. Übrigens hat diese Verhandlung meine in der Sitzung vom 17. Dez. 1844 gemachte Voraussage bestättigt, indem der als Grundanrainer beigezogene Hr. Cooperator Aigner an der hiesigen Vorstadtpfarre sich in Falle der Übergabe der Kranken-Pflege im Plauzenhof an die barmherzigen Schwestern nicht nur verbindlich gemacht hat, im offenbaren Vortheile des Instituts seine Wurmwiese auf seine Kosten ganz trocken zu legen, sondern sie ihnen sogar zu Nutzen u. zur Erholung für sich u. die Krankan zu schenken. Was den veranschlagten Baukostenbetrag betrifft, so ist seither v. ihm unterm 20. v.Mts. Z. 8234 P. der Antrag eingelangt, daß er, um den mit einer Abminderungs-Versteigerung des beabsichtigten Adaptirungsbaues nothwendig verbundenen Zeitverlust abzuschneiden, u. den armen Kranken die ihnen zugedachte gar sehr erwünschliche bessere Pflege möglichst bald zuzuführen; im Falle hiervon ganz u. gar Umgang genommen würde, erböthig sei, diesen Bau um die runde Summe von 8000 fl CMz in der Art zu übernehmen, daß er die Aufsicht, Leitung u. Ausführung desselben auf seine Gefahr u. Kosten in die Hände des H. Ökonomie Rathes Kaindl lege, ihm nur nach Verhältniß des Fortschrittes Theilzahlungen am

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