gen Schwestern. H. Referent Mag. Rath Bleyer erstattet hierüber folgenden Vortrag. Das k.k. Kreisamt hat mit Erlaß dd 20/26 Sept. d. J. Z. 11202 sämtliche bisher über die Frage: "Ob u. unter welchen Modalitäten die Krankenpflege im hiesiger Plauzenhofe dem Orden der Wohlehrwürdigen barmherzigen Schwestern überlassen werden sollte?" verhandelte Akten, nachdem sie von Seite des kk. Herrn Kreis-Ingenieurs mit dem dem coõnellen Befunde dd. 20. Juni d.J. Z. 4796. P. gemäß verfaßten neuen Bauplan bezügl. dieses Krankenhauses instruirt worden sind, dem Maãte mit dem Auftrage zugefertigt, daß ihm höhern Orts abgeforderte neuerl. Gutachten binnen 8 Tagen zu erstatten. Ich muß nähmlich nachhohlen, daß über den rücksichtl. des Fragegegenstandes von hier aus unterm 17. Dez. v.J. 7939 P. geschehene Bericht u. dessen unterstützende Einbegleitung v. Seite des kk. Kreisam tes auf der von der kk. Landesbaudirektion technischer Seits reg. gemachten Anstände gegen die Baupläne v. 11 März 1841 u. 20. Juli 1844 des Maurermeisters [?] Huber u. jener v. Dezbr. 1844 des Maurermeisters Joh. Benninger in Betreff dieses Krankenhauses zu Folge k.ä. Intimation dd. 30. März d.J. Z. 2516 hohe Regierung sub dd. 18. Febr. 845 Z. 4868 die Abänderung dieser Pläne, in der Art, daß hierbei auf die thunliche Unterbringung der barmherzigen Schwestern fürgedacht u. die Dachconstruction den Andeutungen der kk. Provinzial Baudirektion gemäß modificirt werde, durch den kk. Herrn KreisIngenieurs im Einvernehmen dieses Maãts mit u. des kk. Hrn. Kreisarztes befohlen, zugl. aber mit besonderem Erlasse v. nähml. Tage Z. 4834, eröffnet mittelst Kreisamts-Decret dd 3/5 May 1845 Z. 2515 als Leit-
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