stellung diese Wohnbestandtheile mit 2 Bürgerausschüßen zu besichtiggen u. den Konto sonach zur Zalung bestättigt vorzulegen. 7762. Kr. A. Dekret Z. 12270 mit Genehmigung der Miethverträge über die Wohnung des Kanzleypractikanten Leitner. Dieses Dekret sammt einem gestempelten Miethverträge aufzubewahren und den zweyten dem Miether Georg Leitner zuzustellen. Dem Kassaamte ist eine Abschrift des Dekretes u. Vertrages zum Wissen und Benehmen hinauszugeben 7768. Kr. A. Dekret Z. 12224 mit den bestättigten Miethverträgen der Kath. Schmied im städt. Kaserngebäude. Dieses Dekret sammt dem Lizit. Protokolle u. einem gestämpelten Miethvertrage aufzubewahren, der Mietherin Kath. Schmied den zweyten zuzustellen und dem Kassaamte eine Abschrift des Protokolls- des Miethvertrages und des Dekrets zum Wissen u. Benehmen hinauszugeben. 8083. Bauverwalter Donberger um Anweisung von 200 fl CMz auf Verlagsgelder. Dem Kassaamte zur Zalung und Verrechnung auf Bauverlagsgelder. mit 200 fl CMz zugewiesen. 8084. Bauverwalter Donberger relationirt ad Nr. 7706 die Aufklärung über N. 7705. Wird dieser ganze Act dem Bauverwalter mit der Belehrung zugewiesen, daß es seine Sache sey, jeden Konto, Kostenanschlag vor Einreichung genau zu durchgehen und mangelhafte Eingaben zurückzuweisen. Dieser vorliegende Fall beweiset eine gänzliche Unaufmerksamkeit und eine beliebige eigenmächtige Abänderung eines Actenstückes ist gänzlich verbothen, so wie es hier geschehen ist. Die Konten A u. B. sind jeder einzeln überreicht, ist jeder ein eigenes Exhibitum und sind nun nach der vorausgegangenen
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