die Jos. Mayer'schen Eheleute pcto Zehentrückstand bezahlten Taxen pr. 4 fl 26 xr CMz aus der M.V.F. Kassa. Der M.V.F. Rechnungsführung zur Zahlung dieser 4 fl 26 xr CMz u. seinerzeitigen Wiedereinbringung von den Schuldnern. Aus dem Referat des Hr. Mag. Rath Buberl: derselbe trägt vor zur Wissenschaft des Oek. Rathes die über das Reisepartikulare des Poliz. Mannes Bachinger über 32 xr CMz für den Transport der Verbrecherin Maria Leimer erflossene Erledigung v. 27. Sptbr d. J. Z. 508 Cr. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. Derselbe bringt zur Kenntniß des Oek. Raths die über die Requisition der Herrschaft Erla wegen 5 fl 18 1/2 xr CM Schulbeheitzungs - und Reinigungskosten pro 1845/1846 untern 20. Sptbr. d. J. beschlossene Zahlungsanweisung dieses Betrages an das Kassaamt. N. 5574. Das Stadtkasseamt bittet um Bestallung des zur Bearbeitung der Urbarialbekenntnisse erforderlichen Hülfspersonals. Nachdem Hr Referent die gedachte Eingabe per extensum vorgelesen hatte, hält er nachstehenden Vortrag: Schon bis Ende August hätten die Urbarialbekenntnisse gemäß Kurrende dto. 17. März d.J. Z. 442 /92 St. vorgelegt werden sollen. Sie sind aber nicht nur nicht zu Stande gebracht, sondern das Kassaamt sucht hiezu sogar unterm 18. August d.J. Z. 6449 P. einen erweiterten Termin von 10 Monaten an. Dieß kann und darf aber nicht so bleiben, besonders, da der hier auf Untersuchung befindlich gewesene Hr. Reggsrath v. Neydißer die Beförderung dieser Arbeit dem Magistrate dringend empfohlen hat. Andererseits ist es wahr, daß die Kanzlei durch die fortwährenden Aushilfen, die sie an andre Hilfsämter abgeben muß, in ihrem Personale geschwächt werde und in Rückständen liege. Es erübrigt also nichts Anderesals zur Aufnahme eines Diurnisten für die Dauer der Katastralarbeiten seine Zuflucht zu nehmen, der sich ausschließlich diesem Geschäfte zu widmen hat, und wofür als bald zu sorgen, ich nun von der belobten hoh. Reggskoõn angewiesen wurde. Ich trage darum an auf den Beschluß: Es sei sich im vorgeschriebenen Wege um die Bewilligung zur Aufnahme eines Diurnisten gegen ein Taggeld von 45 xr CMz zur Schlichtung der. Katastral -
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