Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Categorie der nicht vorgesehenen u. in Präliminare vorbedachten gehören, hier aber eine solche Befugniß ganz besonders Noth thut, auch anzunehmen ist, daß den Comunenverwaltungen am meisten ihre Angelegenheiten am Herzen liegen, sie nicht von einem einzelnen geführt werden, und immerzu hiefür verantwortlich bleiben, auf präliminirte sowohl als nicht präliminirte zu erstreken. Referent trägt daher an, es sei der Bericht dahin zu erstatten, daß die böhm. Gubernial Verordnung dto. 30. Oktbr. 1840 Z. 59547 auch auf die Provinz Oberösterreich auch ausgedehnt werde. H. Bürgermeister Haidinger, H. M. R. Maurer, Buberl u. Knoll sind mit dem H. Referenten einverstanden; nur erinnert letzterer, daß die Abschreibung aller Taxen überhaupt in den Antrag aufzunehmen wäre; H. Oekonomie Rath Woisetschläger errinert, er sei in der Art nicht einverstanden, als er hierdurch zur Ausgabsbewilligung von 300 fl CMz die Wohlfahrt der Gemeinde nicht besser begründet sehe, u. dadurch – weil nicht immer dieselben Amtsglieder fungiren, Mißbrauch entstehen könnte; dadurch auch ein schnellerer Geschäftsgang u. Bezahlung der Contisten nicht erzielt werde, in dem immer die Kreisingenieure hemmend in den Weg tretten; wohl aber trage er an, daß h. Orts die Erlaubniß erwirkt werde, für unvorhergesehene dringende Ausgaben auf Bauten alljährlich im Präliminare eine eigene Rub. mit dem zu bestimmenden Betrage eröffnen zu dürfen. – Was die Mithaftung der Bürgerausschüße betrifft, welche H. Referent als nur controlirend betrachtet, u. daher nicht zum Maate zält, während sie doch eine Stimme bei Rath haben, folglich auch räthlich einwirken, ist ihm unklar, u. man wird durch so viele oft zu hörende Wiedersprüche irre, da selbst eine hoh. Regirung meines Wissens in ihrem Ausspruche beim Kassa-Einbruch vor 5 Jahren, selbe als zum Magistrat gehörig anerkannte. H. Oekonomie Rath Kaindl errinnert: daß er zwar diese derartige Bewilligung für die ökonomische Abtheilung für nothwendig fände, daß er

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