Handhaben auf Wege u. Stege à 20 xr e. 15 Stück weiche Stämme zu Strassenbarrieren 9-10° lang, 6-7" dick à 5 fl. f. 15 Stk. Lerchenstämme 9° lang 8-9" dick. g. 50 Stk. 2 1/2 " dicke Streu 15-16' lang. h. 50 Stk. weiche Gemeinladen à 10 xr i. 56 Stk lerchene do. à 18 xr j. 3600 Schindeln à 1000 fl / 5 fl 20 xr übernehmen u. vom Hrn. Kreisingenieur sich ein Certifikat zu erbitten über die vorgeschriebene richtige Lieferung u. Gute Qualität sämmtlicher Materialien. Sonach hat Math. Reder den Konto bestättigt vom Bauverwalter u. 2 Ausschüssen mit Anschliessung des besagten Certifikates zur Zalung zu überreichen, ferner wird der Bauverwalter angewiesen von Hrn. Jos. v. Koller 500 St. Spranznägel à 7 f zus. 1000 Stk. Lattennägel pr 2 fl 24 xr 500 Stk. Bodennägel 100 à 24 xr 4000 Stk. Schindelnägel u. 1000 à 1 fl CMz sowie von Joh. Razinger am Mießreitnergute 500 Stk. Mauerziegel à 6 fl CMz 500 Stk. Eisenziegel à 6 fl CMz zu übernehmen u. die Konten auf gleich vorbesagte Weise bestättigt zur Zalung vorzulegen. Unter einem aber wird demselben eingebunden in Zukunft bey die Baustämme zu Brückenbarrieren nur eine Länge bis 9-10° festzusetzen u. bey Ansuchung der Lizitation genau die Dimensionen u. das Quantum anzugeben u. dieses Ersuchen zeitig genug wegen der vorgeschriebenen Verlautbarung zu stellen. Eine Abschrift dieses Dekretes dem Ök. Rathe Kaidl zuzustellen.
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