gründen und die in dem Hofgesuche vom 11. Jänner 1839 aufgestellten und hochgnädigst gewürdigten Motive nicht aufheben und die auch heute noch ihre volle Geltung behalten sollen. Herr Votant möchte sogar die Bitte beyfügen, daß nur in solange 2 % Laudemialgebür abgenommen werden soll als die Kommune so bedeutende Bauauslagen zu bestreiten habe und bey einem günstigeren Zeitpuncte der ökonomischen Abtheilung das Recht offen bleibe, auf die Herabsitzung von 2 auf 1 % einschreiten zu dürfen. Herr Ökon. Rath Neckheim ist mit dem Antrage des Herrn Votanten Kaindl einverstanden unter der Beschränkung jedoch, daß die Erhöhung des Laudemialbezuges mit 2 % sich nur auf die Dauer von 5 Jahren zu erstrecken habe. Die Herren Bürgerausschüße Haindl, Lechner und Schlager sind mit dem Antrage des Herrn Ökon. Rathes Kaindl einverstanden nur schließt sich Herr Schlager der vom Herrn Ökon. Rathe Neckheim gemachten Beschränkung an, daß vorläufig nur diese Laudemialerhöhung für 5 Jahre gelten soll. Nach geschehener Umfrage erklärt Herr Mag. Rath Maurer: Es liege offen und klar vor Augen, daß mit den gegenwärtigen Bezügen und bey dem gegenwärtigem Kassastande kein Auslangen sey, er conformire sich daher ganz mit dem Antrage des Herrn Ökon. Rathes Kaindl aus der vom letztern angeführten Begründung, indem sonst über kurz oder lang die Nothwendigkeit einer Repartition vorauszusehen ist. Eben so conformirt sich Herr Mag. Rath Buberl mit diesem Antrage aus den angeführten Gründen die ganz actenmäßig sind.
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