Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Bedarf verwendet werden dürfen; daher 3. bey solchen Umständen und in Aussicht der noch zu erwartenden Bauten, die manche nicht unbedeutend seyn dürften, zuletzt der Bürgerschaft die Repartition bevorstünde, die bey dem jetzigen so schlechten Verdienste nicht am rechten Platze seyn dürfte, um so mehr, da dem doch manche Bürger der Stadt den Kapitalienstand der selben wissen könnten. Herr Okon. Rath Kaindl trägt auf folgendes Votum an: In Anbetracht, daß die von der hohen Regierung, mittelst des Wohllöbl kk. Kreisamtes uns bekannt gegebenen durch die kk. Prov. Staatsbuchhaltung aufgefundenen Mängel in der verschiedenartigen Taxrechnung der Laudemialgebüren, als bey einem Kaufswerthe von 200 fl 2 fl 45 xr über 200 - 500 fl 5 fl, über 800 - 1000 fl 7 fl und von 1000 fl hinauf 3/4 % abgenommen werden, verschiedene irrthümliche Berechnungen im Taxwesen herbeyführten, so fände er die Andeutung der hohen Landesstelle dd. 18. April/23. May d.J. Z. 9233 diese Laudemialgebüren in Zukunft mit 1 % im Allgemeinen zu berechnen, nicht nur wegen der richtigeren Manipulation annehmbar, sondern auch für die Kommunkasse höchst nützlich, so daß er nur die Bitte beyfüge, die Suspensposten in den Taxamtsrechnungen von den Jahren 1842 u. 1843 möchten gnädigst aufgelassen u. jene, welche aus den Jahren 1844 u. 1845 in so weit sie die Taxbehebung betreffen, hervorgehen, auch mit gleicher Nachsicht behandelt werden, wofür Herr Referent ohnedieß umständlich schrieb und diesen

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