Ökonomische Ratsprotokolle 1845

sich aber doch dahin aussprechen müsse, daß nur die Laudemialgebüren auf 5 Jahre in Berücksichtigung nachfolgender wahrer Gründe von einer hohen Regierung gnädigst auf 2 erhöht die Bewilligung ertheilt werden wolle. 1. Da Käufe und Verkäufe meistens von Fremden geschehen, so dürfte dadurch der Bürgerschaft kein besonders fühlbarer Nachtheil durch diese Erhöhung zugehen 2. Sey die Bürgerschaft durch höhere Fügung unlängst in das selbe hart betroffene Brandunglück gerathen, welches bey der Bitte um Herabsitzung der Gebüren nicht in Anschlag gebracht werden konnte und wodurch auch die Stadtkasse so viele unvorhergesehene Auslagen zu bestreiten hatte, und obwohl bey der überreichten Bitte rücksichtlich der Herabsetzung der Gefälle unvorhergesehene Auslagen berücksichtiget wurden, so glaube er, daß selbe im Falle der Noth von den Kapitalien gedeckt werden könnten, da von der Ansicht ausgegangen wurde, nicht berufen zu seyn, Gelder zur Existenz der Nachkommen zu hinterlegen und so zweymahl zu sparen, um erstens die von unsern Vorfahren gemachten Schulden zu tilgen und dann von dem wieder von uns angehäuften Kapitalien keinen Genuß im Falle der Noth haben zu können, da wir bey jeder Gelegenheit hören, daß das Kapital nicht angegriffen werden darf, da sich doch immer bittlich bey der Anlegung in der Art verwahrt wurde, daß selbe einstens wieder zum Besten der Commune bey Unglücksfällen oder sonstigem

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