Ökonomische Ratsprotokolle 1845

werden, als nicht im Gesetze gegründet u. aus einer irrigen Ansicht abgeleitet aufgelassen werden wollen. Mit dem Antrage des Herrn Referenten sind die Herren Mag. Räthe Maurer, Buberl und Knoll vollkommen einverstanden. Herr Ökon. Rath Woisetschläger gibt aber Folgendes Votum zu Protokoll: In Erwägung der uns von dem Herrn Referenten vorgetragenen und von einer Hohen Regierung gnädigst herabgelangten unrichtigen Taxberechnungen finde er sich veranlaßt, sein Votum dahin zu bestimmen, daß die von einer löblichen Buchhaltung in suspenso gebliebenen Posten erlassen werden mögen und zwar um der vielen daraus entstehenden Unannehmlichkeiten und Gespräche unter der Bürgerschaft Willen, wo manche in ihrer Unkenntniß und von dem Stande der Sachen nicht unterrichtet, in Irrthümer gerathen möchten, die nach ihrer Ansicht nicht hätten entstehen sollen, vom Ursprunge hätten vermieden werden können. Was ferner die gnädige Erwähnung der Hohen Regierung in Betreff der Erhöhung von 3/4 % auf ein Percent anbelangt, so gehe sein Antrag dahin, daß er abgesehen von der im Jahre 1842 auf die von der ökonomischen Abtheilung wiederholten Bitten gnädigst bewilligten Herabsetzung der Mortuars- und Laudemialgebüren von 5 auf 2 % und von 3 auf 3/4 % nicht in Abrede stellen kann, daß die Laudemialgebüren in etwas erhöht zu werden, nicht wünschenswerth wäre, womit er aber nicht sagen wolle, daß bey dem jetzigen eingeführten ökonomischen Sparsisteme nicht selbst auch ein Auslangen mit den jetzt bestehenden Bezügen wäre,

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