dem Kassaamte bey dem Umstande wo über das Vermögen des verstorbenen Hr. Mag. Rathes Freyinger der Konkurs ausgebrochen und ganz und gar keine Hoffnung vorhanden ist, diesen Betrag ausseiner Masse einzubringen, übrigens zum Uiberfluße dieserwegen das Nöthige sub dd. 23. Dez. v.J. Z. 3910 J vorgesehen wurde. durch Dekret die Zalung dieser 1 fl 4 xr CMz an das Expedit aufgetragen, welche dieselben mit der entworfenen Note an die kk. Kamm. Bezirksverwaltung Wels einzusenden und nach Rückerhalt der beanständeten und nachträglich gestämpelten Protokolle, um welche diese Verwaltung zu ersuchen ist, nach der Anleitung des § 108 Absatz 3 des voran citirten Gesetzes die Stämpelgebür von den zu deren Entrichtung verpflichtet gewesenen Parteyen beyzutreiben und für den Rückersatz dieser 1 fl 45 xr CMz an das Kassaamt zu sorgen und hierüber seiner Zeit zu relationiren hat. 110. Kr. A. Dekret dd. 1. Jänner 1845 Z. 16106 mit dem h. Regg. Decrete Z. 25504 wegen Erwirkung der Regierungsgenehmigung in Ansehung der Auslagen aus dem Vermögen d. l.f. Städte. Zur Wissenschaft und Nachachtung, ins Normalienbuch aufzunehmen und Abschriften dem gesammten Rathstischpersonale und insbesonders den Hrn. Wirthschaftsräthen zu ihrem Benehmen zuzustellen, an das kk. Kreisamt aber mittelst Bericht die Bitte zu stellen, daß sich dahin verwendet werden wolle, damit das für Böhmen erflossene h. Hofkanzleydekret dd. 19. Octob 1840 Z. 32322 auch
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