Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Hand in Hand mit einer gesunden, logischen Auslegung der bestehenden Anordnungen bewirkt wird u. weil endlich nach dem klaren Verstande der im J. 1841 der Reduction der Gefälle wegen abgeführten Verhandlung gar kein Grund zu so einer Grübeley vorhanden gewesen wäre, die kk. Staatsbuchhaltung im Grunde also nur eine res judicata zur abermaligen Entscheidung vorführt u. Unsicherheit in den Gang der Geschäfte bringt, indem jetzt weder der Rechnungsleger, noch die Parthey zu ihrer nicht geringen Beschwerde wissen, nach welcher Seite sie sich legen sollen. Daß übrigens der Maãt auf das k. ä. Dekret dd. 23. May 1846 N. 3635 berichtet habe, scheint durch den Rathsprotokollsextract sub 4 sichergestellt, obgleich sich die Expedition nicht findet u. daher auch ihr Inhalt nicht angegeben werden kann. Soviel vom Standpuncte juridischer Exeges aus zur Beleuchtung, daß die Gebür der Frage nicht in 1 % sondern in jenem Masse bestehe, wie sie der Maãt hier erörtert, am 8. Juny 1841 postulirt und der Taxator Neumayr bis zur Stunde berechnet hat. Ob es übrigens nach dem dermaligen Stande der Stadtkassakräfte, der seit dem Jahre 1841 abgezogenen Erfahrung u. den durch den Brand im J. 1842 ganz unvermuthet eingetrettenen vermehrten, eben so kostspieligen als unabweisbaren Bedürfnissen abgesehen von obiger Polemick lediglich aus Ursache eines klugen und geregelten Haushaltes nicht zweckmäßig und zur gelegenen Zeit wäre, auf eine Erhöhung dieses Gefälls auf 1 % oder 2 % für die Zu-

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