Ökonomische Ratsprotokolle 1845

wofür Herr Referent anträgt 2 Stück 4 % verlooste Obliõnen p 100 fl anzukaufen u. dieserwegen die weiters nöthigen Einschreitungen an die vorgesetzten Stellen und das geeignete Dekret wegen Erfolglassung des nöthigen Geldbetrages an das Kassaamt zu erlassen. Mit diesem Antrage sind die übrigen Herrn Votanten vollkommen einverstanden. Daher Beschluß per unanimia. Es seyen für den oben aufgeführten restigen Betrag pr 227 fl 42 9/10 xr CMz 2 Stk. 4 % verlooste Obliõnen a 100 fl anzukaufen u. dieserwegen die weiters nöthigen Einschreitungen an die vorgesetzten Stellen und das geeignete Dekret wegen Erfolglaßung des nöthigen Geldbetrages an das Kassaamt zu erlassen. 4842. Kr. A. Dekret Z. 6417 wegen neuerlicher Prüfung u. Nachweisung, ob die Veränderungsgebür unter Lebenden nach der Taxordnung v. 1. Nov. 1754 zu 1 % oder wie bisher bis 1000 fl in einem fixirten Betrage u. darüber hinaus in 3/4 % abgenommen werden solle. Herr Referent lieset, nachstehenden Vortrag: Die kk. Prov. Staatsbuchhaltung hat bey der Censur der städtischen Taxrechnung pro 1843 dem zu deren Confection berufenen hierstelligen Expeditor und Taxator Anton Neumayr im § 1 einen Betrag von 271 fl 18 3/4 xr CMz u. betreffend das Jahr 1842 im § 2 81 fl 30 3/4 xr CMz bemängelt, weil er die Veränderungsgebüren inter vivos der h. Regg̃sentscheidung dd. 23. März 1846 Z. 4109 zuwider nicht zu 1 % sondern minder bemessen und dadurch der Stadtkassa den Entgang obiger Summen zugeführt habe. Die Belege liefere hiefür die sub. :/:. u. ://: vorliegenden Originalanstände der bemerkten Stelle. Der Rechnungsleger hat hiergegen und zwar mit vollem Rechte die Vertrettung des Maãts nachgesucht, weil er bey Durchführung der am 2. October 1841 Z. 7515 p. an ihn ergangenen Verordnung

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