Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Auch der zwischen der Herrschaft u. Stadt Steyr sub dato 7. April 1677 geschlossene Rezeß spricht für die freie Benützung dieses Weges seitdem daraus zu ersehen, daß die Hofgasse schon damals zur öffentlichen Passage gewidmet war, und das was von der Sperrung derselben durch die Herrschaft Steyr gesagt wird, nach meiner Meinung nichts Anderes war, als ein Zwangsmittel, womit diese jener beistehen sollte, um die Beitragskosten zur Herhaltung der zwischen der Hof- und Berggasse bestandenen Schlagbrücke, die übrigens seit Menschengedenken nicht mehr besteht, von den Zahlungspflichtigen einzubringen. Hr. Maãtsrath Buberl ist mit dem Voto des Hrn. Maãtsrathes Maurer einverstanden. H. M. Rath Knoll ist mit dem Voto des Hrn. Maãtsrathes Bleyer einverstanden da er der Meinung ist, daß man bei den von dem Herrn Referenten dargestellten Verhältnissen bei Betretung des Rechtsweges in den übrigen von dem Herrn Rathe Maurer in Anregung gebrachten Richtungen kein Auslangen finden dürfte. H. Oek. Rath Woisetschläger ist mit dem Voto des Hrn. Rathes Maurer einverstanden, da die fraglichen in Anspruch zu nehmenden Rechte alle schon seit undenklicher Zeit ausgeübt worden sind, und Bestande haben, ohne daß er sich hiebey im Übrigen in eine juridische Beurtheilung einlassen könne.

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