Ökonomische Ratsprotokolle 1845

höchsten Orts in linea politica bereits entschiedene Aufhebung der Brückensperre hierbei mit zur Hand genommen, dieses Geschäft irgend einen Rathsmanne übertragen und von ihm in einem angemessenen Termine über den Befund Vortrag erstattet werden solle. Nach dieser Entwicklung trage ich nun an auf folgenden Beschluß. Diese ganze Verhandlung ist unter Anschluß eines belegten RathsprotokollsExtractes im Nachhange zu dem hierämtl. Berichte dto. 9. Mai d.J. Z. 4475. P. de 1842 dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen. Und weil aus der vom kk. Berggerichte hierher gelangten Abschrift der Transaction dto. 21. Oktb. 1606 hervorkommt, daß von jeher der Weg über den Johannisplatz ins Voglsang geführt habe, und derselbe nicht praecario modo entstanden, der H. Fürst Gustav v. Lamberg also bei der geschehenen Absperrung desselben nicht in seinem Rechte sey, weil weiter hervorkommt, daß sich die Fideicomiß-Stifter und erste Besitzer der Herrschaft Steyr Johann Maximilian Graf v. Lamberg gegen Weiland Sr. Majestät Kaiser Leopold I. als Verkäufer derselben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2