Ich muß bei diesem Anlasse aufmerksam machen, daß ich aber in Bezug auf den Durchgang durch das Schloß selbst und auf dem Schloßberg, bei meiner am 9. Mai umständlich entwickelten und begründeten Meinung stehen bleibe und zwar um so mehr, weil ich nun auch den Vergleich dto. 21. Oktbr. 1606 gegen mich habe und mir nicht die Unredlichkeit der Herrschaft Steyr zum Vorbilde und zur Beschönigung gleichen Betragens nehmen will. Nichts desto weniger würde ich auch diesen Punkt in linea politicu nach der Norm der hohen Regg̃sverordnung d. 22. Jänner 1823 Z. 923 aufgreifen, verfolgen und schon gegenwärtig in dieser Note mit einfließen lassen, daß die gezogene Kette allgemeines Murren errege und für eine Geringschätzung der Bürgerschaft und übrigen Stadtbewohner hingenommen werde. In Absicht auf die bei weitem wichtigere Holz- und Kohlpreissteigerung aber, welche mit von dem Fürsten ausgeht und wozu er nach dem nun ebenfalls hervorgekommenen Recesse dto. Wien 20. Jänner 1667 ebenfalls nicht berechtiget scheint, wäre ich der Meinung, daß die Nachforschungen fortgesetzt, die Verhandlungen über die
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