Herhaltung des Brückels nicht anerkenne und schließlich beygefügt, daß nach der Verfassung des gehorsamst gefertigten Magistrates die zum Lokalaugenscheine abgeordneten Koõnsglieder keineswegs das Recht hatten, eine entscheidende Stimme abzugeben, sondern nur ihre Meinung nach Befund zu äußern. 216. Jos. Pilka, Besitzer des bgl. Gasthauses N. 14 in Ennsdorf um käufliche Uiberlassung eines Theiles des an sein Haus angränzenden städt. Grundes sammt des an sein Haus angebautem Feuer-Requisiten-Stadels und Mauer. Ist unter Zuziehung der Hr. Ökon. Räthe und Bürgerausschüße des M. M. Huber und Benninger, der Viertlmeister in Ennsdorf, endlich des Bittstellers und seiner Ehegattin der Augenschein einzunehmen. 221. Quittung des Zimmermeisters Karl Stohl pr 49 fl 3 xr CMz für die Herstellung der Gartenplanke im untern Bruderhausgarten. Ist unter Anschluß der Voracten mittelst Bericht dem kk. Kreisamte einzusenden. Bericht. Die h. Landesregg hat laut Decret v. 6. Sept. v. J. Z. 21324 intim. durch Sign. v. 22. Sept. 1844 Z. 11844 die Herstellung der Gartenplanke und einiger Reparaturen im Bruderhause bewilligt und zugleich verordnet, daß die Ausführung in jene Versteigerung einzubeziehen sey, welche mit dem h. Dekrete v. 5. Sept. v. J. Z. 21407 hinsichtlich der Erbauung einer neuen feuersichern Holzlage
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