Ökonomische Ratsprotokolle 1845

die Instruktion vorfindet, daß auch der Analist, der doch alle wichtigeren Urkunden abgedruckt enthält, schweigt und ihn nicht anzieht, daß die Erinnerung dieser wichtigen Ereignung Beweis der von mir in meinem Vortrage vom 9. Mai angeführten Umstände, so ganz aus dem Gedächtnisse des Volkes und des Rathes geschwunden ist, daß man nur dem Zufall die Kenntniß von dem Dasein dieser Urkunde im Archive des kk. Berggerichts verdankt, daß auf diese Straße meines Wissens ex aeraria civico nichts aufgewendet wurde, sondern sie mit den übrigen so zu sagen in einen Platz verschwamm, auf welchem die Jugend, und mit Konsens der Herrschaftsinhabung Seiltänzer, englische Reiter u. dgl. ihr Wesen trieben, daß endlich Kaiser Mathias in seiner Bestättigung des Herrschaft Steyr' schen Forsturbares von 7. Dezbr. 1615 wohl der Coõn nicht aber des Vergleichs vom Jahre 1606 Erweisung macht, auch in dem Kaufe des Johann Maximilian Grafen v. Lamberg dto. Wien 20. Jänner 1667 hiervon keine Berührung geschieht, diese Umstände, sage ich, lassen den nicht ungegründeten Zweifel in mir aufsteigen, ob überhaupt der in Rede stehende Vergleich die kaiserl.

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