Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Kaisers Rudolf II abhängig gemacht wurde. 2. daß sich dieselbe so wenig, als der Originalvertrag selbst im kk. Berggerichte vorhanden, sondern es nur von diesem in der Instruktion der städt. Abgeordneten einfache Abschriften besitze; 3. daß diese Abschriften von jenen Dokumenten im Jahre 1792 genommen worden seien, welche damals von der h. kk. Hofkammer in Münzund Bergwesen an das hiesige Berggericht herablangten und wieder dahin zurückgegeben wurden; endlich wird 4. hingestellt, daß die Eingangserwähnten kaiserl. Coãre außer der Schlichtung der Streitigkeiten zwischen der Stadt und Herrschaft Steyr, auch andere Geschäfte, insbesondere die Verfassung des Forsturbars der Letzteren zur Aufgabe hatten, welche alle wahrscheinlich mit einer Relation Sr. Majestaet vorgelegt wurden und daß die Ratification dieses Forsturbars von Weiland Kaiser Mathias unterm 7. Febr. 1615 zwar mit Berufung auf die Coõn vom Jahre 1606 jedoch ohne ausdrückliche Erwähnung des Vergleiches bezüglich des Burgfriedens der Stadt mittelst offenen Patente geschehen sei. Blicke ich nun in unsere

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