ich in :///: Sie lauten wie folgt: legantur Aus den so eben abgelesenen Urkunden ist sichergestellt in Absicht auf die Sache: 1. aus der Instruktion, daß der Johannisplatz früher als der Stadt unterthänig von ihr angesehen und sie das Eigenthum und die Grundherrlichkeit mit Vorbehalten an die Herrschaft Steyr hinüber gelassen habe, wie dieses zweifellos aus den Contexte und den nachfolgenden Worten hervorgeht: "Also auch betreffend den Meierhof etc etc will die Stadt diesen Meierhof sammt denen zwischen dem Zaun eingefangenen Gründen aus dem Bergfried lassen." 2. daß über diesen Platz wirklich auch eine dritte Straße um den Schloßgarten herum ins Voglsang und zwar schon lange vor dem Jahre 1606 geführt habe, weil sich des Wortes uralt bedient wird. 3. aus dem Vergleiche, daß sich dieselbe als Straße also als öffentliches Gut reservirt und nur der übrige daran anrainende Grund zwischen dem Garten und Schloße sonder Ausnahme der Herrschaft Steyr als Eigenthum eingeräumt wurde. In Absicht auf die Behelfe 1. daß die Gültigkeit des mehrbezogenen Vertrages ausdrücklich von der Ratitikation Sr. Majestaet des damals regierenden
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