handlung der Prüfung und Beurtheilung h. Regierung unterzogen werde, wenn sie anders in selbe einzugehen und das Gutachten des kk. Fiscalamtes dem Magistrate zu vergünstigen findet. Sie vereinigen sich daher mit dem Hr. Rathe Buberl darin, daß vor Ausführung des von ihnen beantragten Beschlußes die ganze Verhandlung im ordentlichen Dienstwege der hohen Landesstelle mit der Bitte zu unterlegen sey, dieselbe durch die kk. Kammerprokurator gnädig prüfen, deren Gutachten und die selbst eigenen hohen Befehle dem Magistrate huldvoll an Hand lassen zu wollen. Herr Mag. Rath Knoll ist mit dem Herrn Referenten, nachdem solcher Gestalt conformirten Antrage einverstanden. Herr Oekonomie Rath Kaindl gibt seine Meinung ab, wie folgt: Das vorliegende Schreiben der fürstl. Lamberg'schen Güterdirektion komme nicht mehr zu besprechen; die Absperrung bestehe bereits seit 2 Jahren und es sey jetzt nur das Factum zu berathen, ob der Herr Fürst v. Lamberg im Rechte
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