Freiwilliger Durchgang ersetzen zu lassen. Die beiden Endpunkte des Schloßberges sind der ursprünglichen Benennung gemäß mit dem Worte Hofgasse zu bezeichnen. Herr Mag. Rath Maurer ist mit dem Referenten einverstanden. Herr Mag. Rath Buberl gibt seine Meinung dahin ab: Ich bin mit der Begründung des Herrn Referenten nur insoferne einverstanden, als sie eine juridische Deduction ist; ich würde mich daher vorläufig über das Recht nicht aussprechen, sondern nur die Gründe der höheren Behörde, zur Beurtheilung allenfalls durch die kk. Kammerprokuratur unterbreiten; da es allerdings möglich ist, daß bei fleißigen Forschen und Nachsuchen auch Dokumente aufgefunden werden können, welche in dieser Sache zu Gunsten der Stadt sprechen um mich sohin bezüglich in einer so wichtigen Sache gegen die Stadtgemeinde zu verwahren, daher die beantragte Beantwortung bis zur Ein langung der höheren Weisung zu sistiren wäre. Die Herrn Räthe Maurer und Bleyer conformiren sich hierauf ebenfalls dahin, daß zur ihrer Deckung und Beruhigung sie es allerdings nur erwünschlich finden können, wenn die ganze Ver-
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