keinen grundlosen und kostspieligen Prozeß zum Schaden der Stadtkassa bin und sein kann, ja! dagegen Angesichts der sicher eintrettenden üblen Folgen für meine Person Verwahrung einlege, versteht sich von selbst. Ich habe dieser Sache viele Mühe und Fleiß gewidmet, sie nach ihrer Wichtigkeit nicht obenhin behandelt, nach meinen Kräften gefördert und der Stadt Nichts vergeben, noch weniger sie gefährdet. Mein Antheil bleibt, wenn auch nicht die Anerkennung, so doch die Uiberzeugung, daß ich recht und redlich handle, wenn ich folgenden Antrag stelle: Votum. Diese Zuschrift ist, da von einer kauf- oder pachtweisen Überlassung der Promenade keine Rede seyn kann, auch nicht vorliegt, daß der Stadt auf dem nun abgesperrten Johannisplatz, das Schloß selbst und die Hofgasse ein Eigenthum oder eine Servitut des Fußsteiges oder Fahrtweges zustehe, lediglich zur Wissenschaft zu nehmen, ad acta zu legen und Sr. Fürstlichen Gnaden zu ersuchen, die dem Publiko mißfällige Kette am Thore gegen die Berggasse abnehmen und allenfalls durch eine Tafel mit der Aufschrift:
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