Ökonomische Ratsprotokolle 1845

ge dem Publiko bequem, aber sie sind gezeigtermaßen nicht absolut nothwendig, so wenig sie dieses in den früheren Jahrhunderten bei einem viel stärkeren und lebhafteren Verkehre waren, welcher nach dem Zeugniße der Geschichte nur jenem von Wien nachstand. Die Einwendung wegen Feuers- oder sonstigen Gefahren zerfällt schon durch die vorliegende, diese Fälle vorsehende und thatsächlich durchgeführte Erklärung der Herrschaft Steyr, durch den Umstand, daß ihr eigenes Interesse ein Anderes nicht erlaubt, u. durch die hiefür Ziel und Maß setzenden politischen Verordnungen. Inwieferne der Fürst übrigens durch diese Absperrung und Rechtsverwahrung mittelst der am Thore gegen die Berggasse eingelegten Kette klug, billig und nachbarlich handle, muß dem Urtheile der Menge anheim gestellt bleiben, mich als Richter und Rathsmann darf es nicht berühren und ich habe bloß zu untersuchen; ob und in wie ferne der Fürst in seinem Rechte sey, dessen er sich wenn er es ist, auch Andern zur Unbild gesetzlich bedienen kann, und darf. Nachdem wir meiner Meinung

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