Ökonomische Ratsprotokolle 1845

Schrankbaum an der Gewölbung nächst des Gürtlers Behausung für ein Bauschaden erzeigt, daß werden deroselben zu Einnahme des Augenscheins Ihrerseits verordnete Commissarii unzweiflich referirt haben, zumalen nun die Reparirung (Maßen gedachte Herrn Commissarii selbst befunden) keinen weitern Anstand nicht leidet, wer aber die Bau- und Reparirungsunkosten zalen soll, bei der Augenscheinseinnahme in Quaestione gewesen, als hat man bei meiner Herrschaft Rentamt zur Verhüthung alles unachbarlichen Disputirens für das thunlichste Mittel derzeit befunden, daß man beiderseits dieser Tagen, wann es beliebig, zusammentrettet, und wer etwa die erforderlichen Unkosten bezahlen sollet, man sich miteinander nachbarlich unterreden und conferiren solle. Nächst Erwartung Schrift und einredlicher Antwort aus beiderseits göttlicher Protektion empfehlend, der Herrn gutwilliger Johann Maximilian Graf v. Lamberg. Schloß Steyr den 5. April ao 1677. Beschluß des Magistrats hierüber. Zu invermeldter Conferenz wird Herr Johann Georg

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