stellung derselben u. des zunächst befindlichen Wasserkanales. Hierüber verordnet der Maat., daß der B. A. Verwalter Donberger den städtischen schadhaften Schlauch zwischen die zwey Häuser N. 44 u. 45 in der Bruderhausgasse, welcher das sich ansammelnde Regenwasser aufnimmt, durch einen Maurer, so weit es die Stadt allein betrifft, auf Wochenlisten herstellen lasse. Von dem Puncte an, wo die Einmündung des Schlauches von Alois Kleinheiz N. 45, dann des Schlauches von der Ther. Mayrhofer und jenen des Math. Preitler um das in diesen Höfen entstehende Regen- u. Schneewasser u. Uiberwasser von ihren Brunnen aufzunehmen anfängt bis zur Stelle, wo dieser gemeinschaftl. Schlauch in den städt. Wassergraben nächst der Bruderhausstiege einmündet, sowie im Protokolle beschrieben, dieser Schlauch herzustellen und hierüber ein Kostenanschlag binnen 8 Tagen dem Maate. vorzulegen sey. 3298. B. A. Verwalter Donberger um Anordnung einer Lizitation zur Uibername der für 1845 bestimmten Pflasterarbeiten. Hierüber wird auf dem 30. May Nachmittags 3 Uhr eine Liz. Tagsatzung angeordnet, wobey die im Ausweis beschriebenen Strecken die Klafter pr. 56 xr CMz auszurufen sind. Unter diesem Preise ist verstanden, daß sich der Ersteher Steine und Sand sammt dem Fuhrwerke auf seine Kosten beyschaffen muß u. das erübrigte Material eben so wieder wegzuschaffen habe. Die Leitung dieser Accordverhandlung wird dem Ausk. Gärber zugewiesen. 3299. B. A. Verw. Donberger stellt das Ansuchen wegen Anordnung einer Lizitation zur Uibername der pro 1845 präliminirten Schotterfuhren auf die Burgfriedsstrassen. Hierüber wird eine Lizitation auf den 8. July d. J. bestimmt. Es sind hiezu die Edicte zu verfassen, die Coãte Garsten, Gleink, Sierning, Losensteinleithen
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