tragten städt. Platz zu der Holzlegstätte pachtweise nicht überlassen können, weil die Stadt zur Bearbeitung und Aufbewahrung des vorräthigen Brükenholzes sowie des großen Quantums Brennholzes für die Kanzleien jedes anderen geeigneten Platzes entbehrt; übrigens derselbe auch aus Lokalverhältnissen und Polizeirücksichten nicht geeignet sei, dass aber der Maat. glaube daß zu diesem Zweke das dem Bräumeister Leop. Pacher gehörige Feld rückwärts des 3 Hacklgasthauses, oder ein Theil des Platzes nächst des Schlüsslhofes am geeignetesten sein dürfte, weßhalb sich die Herrschaft dießfalls in Einvernehmen setzen dürfte; daß endlich der Maat. bis zur Adaptirung eines geeigneten Holzplatzes einstweilen aushilfsweise einen Theil des Gemeindeholzplatzes für ein Quantum von höchstens 400–500 Klftr. pachtweise der Herrschaft überlassen wolle, daher man sich die näheren Äußerungen und Modalitäten dießfalls erbitte. 210. Kreisa. Sign. des hoh. Regiergsdekrets vom 23. Dezember v. J. Z. 30509 mit der Zahlungsbewilligung von 30 fl CMz an die Witwe des verst. Zeichnungslehrer an der hies. Kreishauptschule Josef Löw als Entschädigung für die in den J. 1840, 1841 u. 1842 an den Sonntagsschulen verabreichten Zeichnungsrequisiten; weiter mit der Genehmigung der von dem Zeichnungslehrer Josef Wurzinger angesuchten Anschaffung von 4 neuen Tischen, 40 Stühlen, und des Anstreichens der bereits vorhandenen Zeichnungstischen u. Kastens in dem Kostenbetrage pr. 49 fl 12 xr CMz um dessen Flüssigmachung aus dem Schulfonde seinerzeit einzuschreiten sei. Aufzubehalten, und dem Kassaamte mit dem in Abschrift, an die Witwe des Josef Löw den Betrag pr. 30 fl CMz aus der Pfarrkonkurrenzkassa auszube-
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