daß von einem Strafverfahren keine Rede seyn könne, [?] aus den in dieser Äußerung angeführten Gründen. 2380. P. Außerung des Expedites Ad 1094 wegen Mänglgebrechen der Eingabe wegen Renovierung der Seiten - Altäre in der Vorstadtpfarrkirche. Der Rechungsschein pr St. Michael aufgesetzte Stempelbetrag pr 30 xr an das Expedit auszuzahlen, welches dieselbe der Note an die B. Bz. Verw. Wels anzuschließen hat. Dieser Note ist anzufügen, daß von einem Strafverfahren aus den in dieser Eingabe angeführten Gründen, keine Rede sein kann. 2386 P. Kr. Amtsdekret - Anweisung der für den Apotheker Brittinger hier adjustierten Beträge für die den Linzerfindlingen im IV. Quartal 1841 verabreichten Arzeneyen zur Erhebung bei des k.k. Versorgungsverwaltung Linz. Den Apotheker Brittinger hievon durch Abschrift zu verständigen. Aus den Ref. des Hr. Raths Bleyer wurde vorgetragen: 2439 P. Protokoll über die Aufnahme dafür das Jahr 1844 vom Stadtkassaamte vorgelegten RechnungsPiecen. Zur Wissschaft, u. so diese Piecen nach geschehener Fertigung von Seite des Hrn. Amtsvotstandes an das Kreisamt einzubegleiten.
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