und begründet; es sei ungesäumt vorwortlich höh. Orts einzubegleiten, ohne den Zeitpunkt der Beendigung der Verhandlungen wegen der beabsichtigten Uibergabe des hies. Krankenhauses in die Besorgung der Barmherzigen abzuwarten, weil noch die Frage besteht, ob diesem Orden eine bejahende Äusserung geben werde, und dann erst der nöthige KrankenhausBau ausgeführt werden muß, wozu und bis zur endlichen Uibergabe noch Jahre verstreichen werden. Auf die Vermögenskräfte des M. V. Fondes solle in dieser Angelegenheit nicht einmal Rüksicht genommen werden; es sei aber auch gar kein Besorgniß vorhanden, weil durch die bei der k.k. Universal-Staatsschulden-Tilgungsfondskassa angelegten 5150 fl CMz durch den vorhandenen Kassarest mit Ende des M. J. 1844 pr. 4995 fl 21 3/4 xr CMz die beantragten Baukosten auf das Krankenhaus und Bruderhaus hinlänglich gedeckt seien, und nach geschehener Verlosung in bedeutenden Oblionen das Ausgaben-Bedürfniß dergestalt gedeckt ist, daß nächstens auch zur Erhöhung der Pfründnerportionen auf ihrer ehemaligen Werth angetragen werden könne, wenn nicht ganz außerordentliche Auslagen vorfallen. Hr. Referent trägt daher darauf an, daß dieses Gesuch sammt eines Rathsprotokollsextraktes und eines Extraktes aus der lezten M. V. FondsRechnung zur h. Gewährung dem k.k. Kreisamte vorzulegen sei. Mit diesem Antrage vereinigten sich sämtliche Hr. Votanten, denen auch das Präsidium sich anschloß, daher derselbe erwuchs zum Beschlusse per unanimia: Es ist dieses Gesuch sammt eines Rathsprotokollsextraktes und eines Extraktes aus der letzten M. V. Fonds-Rechnung mittelst Bericht um Erwirkg. der h. Bewilligung zur Auszahlung des Lohnes für diese Krankenwärterinnen mit tägl. 15 xr CMz dem k.k.
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