des vorliegenden Ausweises dieses allerdings tragen kann, ohne hierdurch beirrt zu werden, zumahlen die gegenwärtigen Behemmnungen nur zufällige vorübergehende und nicht wiederkehrende sind, so würde ich darauf antragen, daß ein Theil der Besoldung des Lehrers mit jährlichen 100 fl CMz, in so lange bis der Schulfond dieser Beyhülfe entrathen kann, auf die Stadtkassa übernohmen und von ihr getragen werde. Denn nach meiner Meinung ist das Gemeindevermögen bestimmt, um ihre Bedürfnisse zu bestreiten. Dieselben sind aber zweyerley Art: geistige und materielle, es sollen nicht blos diese, sondern auch jene befriedigt werden und sie verdienen eine um so größere Berücksichtigung als sie die vorzüglicheren sind und ihre Rückwirkungen am Ende sich doch immer in der sichtbaren Welt zeigen und geltend machen und den Vor-und Rückschritt einer Gemeinde bestimmen. Darum geht mein Antrag auf folgende Meinung: Es sey sich für die dringende Nothwendigkeit der Errichtung des II. Jahrganges der 4. Klasse an hiesiger Hauptschule, dann dafür auszusprechen, daß, nachdem das Mandatariat des n. u. o. ö. Industrieund Gewerbsvereines hier zur Bestreitung der Kosten der ersten Einrichtung 50 fl CMz, welche hinlänglich erscheinen, beyzutragen erböthig ist, und für die nöthigen Schulrequisiten, als Modelle, Zeichnungen ect. durch seine Sammlungen jetzt und in der Zukunft Rath zu schaffen bereit ist, die Stadtgemeinde ihrerseits mit Genehmigung der h. Behörden an der Besoldung des Lehrers, inso lange bis, der Schulfonddieser Beyhülfe entbehren kann,
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