gierung ergriffen werde, daher die Marktplatzgebür bis auf weters fort zu entrichten seyn wird. Demgemäß ist also der Rekurs bey dem kk. Kreisamte anzumelden und bey der h. kk. Landes regierung zu überreichen. 1692. Kr. A. Sign. v. 21. v.M. Z. 2325 wegen der Genehmigung des Kontractes um das städtische Marktplatz- und Standelgefälle. Da der Pächter dieses Gefälles Joseph Pettenberger dem hierortigen Auftrag v. 21. Nov. 1844 Z. 8131 wegen der Kauzionsleistung bis jetzt nicht nachgekommen ist ist er hiezu mittelst Dekretes unter Androhung von Zwangsmaßregeln im Termine von 14 Tagen zu betreiben und hievon mittelst Bericht an das kk. Kr. A. die Anzeige zu machen. 2139. Die A. I. Rech. Führung überreicht die Kassajournale vom Mon. Jänner u. Februar 1845 zur Einsicht und Revision. Dem Rechnungsrevidenten zur Revision zuzustellen. 2140. Rechn. Revident Loitzenbauer berichtet ad N. 1449 den Revisionsbefund des vom Apotheker Göppl für die selbst zalenden Kranken im 1. Milit. Quartal 1845 abgegebenen Arzneyen. Wird der M. V. F. Rechn. Führung die Auszalung des bey der Revision richtig befundenen Medikkostenbetrages pr 32 fl 5 3/4 xr CMz durch Abschrift aufgetragen u. Karl Göppl von der Zalungsanweisung rathschl. verständigt. 2154. Prot. mit Josef Pettenberger, Pächter des städlischen Marktplatzund Standelgefälls wegen Aufkündigung seines dießfälligen Pachtvertrages. Dem Joseph Pettenberger
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